Aktuelle Informationen rund um die Verbreitung des Coronavirus sind auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit unter diesem Link ersichtlich.
Update Mittwoch, 30. März 2022
Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt.
Update Mittwoch, 16. Februar 2022
Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.
Update Mittwoch, 26. Januar 2022
Der Zugang zu einer Veranstaltung mit über 300 Personen darf Personen ab dem 16. Altersjahr nur gewährt werden, wenn sie ein Zertifikat vorweisen. Diese Obergrenze hat auch Auswirkungen auf verschiedene Punkte im Rahmenschutzkonzept.
Für Grossveranstaltungen ab 1000 Personen braucht es wie bisher eine kantonale Bewilligung.
Update Donnerstag, 30. Dezember 2021
An seiner Sitzung vom 17. Dezember hat der Bundesrat beschlossen, die Zertifikatspflicht ab Montag, 20. Dezember 2021, indoor auf 2G respektive 2G+ festzulegen.
Für Sportaktivitäten im Innern gilt 2G (geimpft oder genesen). Wenn keine Maske getragen werden kann (z.B. intensiver Sport), ist ein negativer Test zwingend (2G+). Ausnahme: Personen mit Impfung, Genesung oder Auffrischung in den letzten vier Monaten, sowie Jugendliche unter 16 Jahren. Für Veranstaltungen, die nur in Aussenbereichen durchgeführt werden, gilt die Zertifikatspflicht (3G) ab 300 Personen.
Update Dienstag, 7. Dezember 2021
Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie angepasst. Ab dem 6. Dezember gilt die Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Aussenbereich bereits ab 300 statt wie bisher für 1000 Personen. Ebenso sieht die Verordnung neu grundsätzlich eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren in Innenräumen vor, auch wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist. Alternativ können Organisatoren den Zugang für Personen ab 16 Jahren auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat beschränken. Dadurch entfällt die generelle Maskenpflicht in Innenräumen.
Das angepassten Rahmenschutzkonzept mit allen detaillierten Bestimmungen ist auf der rechten Seite als pdf verfügbar.