Kleinstwettkämpfe wieder möglich
16. April 2021
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 14. April 2021 Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Running-Bereich sind die Lockerungen ein kleiner Lichtblick, die Situation bleibt jedoch weiterhin unbefriedigend.
Folgende Lockerungen wurden vom Bundesrat beschlossen und gelten ab Montag, 19. April 2021:
Trainings an der freien Luft – also beispielsweise in Lauftreffs – sind weiterhin in Gruppen bis zu 15 Personen möglich. Weiterhin erlaubt sind zudem Wettkämpfe für Athletinnen und Athleten des nationalen Kaders und für solche mit Jahrgang 2001 und jünger.
Leider hat der Bundesrat keine Angaben zu weiteren Öffnungsschritten gemacht. Solche werden von der weiteren Entwicklung der Pandemie abhängig gemacht und kaum vor Mitte Mai bekannt gegeben. Damit ist die Planung der Laufveranstaltungen für die Organisatoren weiter sehr herausfordernd.
Swiss Running fordert die Schweizer Running-Familie auf, weiterhin die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen. Alle Beteiligten können mit vorbildlichem Verhalten dazu beitragen, dass sich die aktuelle Lage weiterhin in die gewünschte Richtung entwickelt.
(swr/eig)